Wenn Sie über eine deutsche 0900-Nummer kostenpflichtige Dienste (Beratungen, Auskünfte, Unterhaltung) anbieten möchten, müssen Sie diese sogenannte Mehrwertnummer zunächst direkt bei der Bundesnetzagentur beantragen. Mit dem Zuteilungsbescheid können Sie Ihre Nummer bei einem Anbieter Ihrer Wahl ganz nach Ihren Wünschen schalten lassen (Tarif, Durchwahlfähigkeit, Routing, etc.). Es ist jedoch sicherlich vernünftig schon vor der Antragsstellung mit Ihrem Provider in Kontakt zu treten, denn er wird Sie im Hinblick auf die Auswahl der Nummer und das Antragsverfahren sicherlich gerne beraten.
- Rufnummerauswahl:
Sie haben zwei Möglichkeiten:
a) Mit der 0900-Suchmaschine, finden Sie heraus ob Ihre Wunschrufnummer noch frei ist. Dazu wählen Sie „0900“ und beginnen die Nummer immer mit der für Ihre Sparte korrekten Kennziffer: 1: rein informative Inhalte, 3: Unterhaltung, Esoterik, 5: alles weitere, u.a. Flirt, Erotik. Direkt im Anschluss tragen Sie Ihre 6-stellige Wunschrufnummer ein.
oder
b) Laden Sie die Liste der bereits vergebenen 0900-Nummern als zip-Datei herunter und wählen eine Nummer, die nicht auf dieser Liste steht. - Den Antrag können Sie online ausfüllen. Er muss jedoch ausgedruckt und unterschrieben an die Bundesnetzagentur gefaxt/geschickt werden.
a) Gehen Sie beim Ausfüllen sorgfältig vor, denn es kann schnell zu einer Ablehnung kommen. Tipps zum Ausfüllen finden Sie unten.
b) Schicken Sie alle Nachweise mit, z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Gesellschaftvertrag. Wenn Sie die 0900-Nummer als Privatperson beantragen (Kleinunternehmerregelung) müssen Sie nur eine Kopie Ihres Personalsausweises mitsenden. Am besten erläutern Sie dann auch kurz in einem gesonderten Schreiben wofür Sie die Nummer nutzen möchten. Diese Nachweise müssen unmittelbar mit dem Antrag verbunden sein!
c) Schicken Sie bitte unbedingt beide Seiten des Antrags mit, auch wenn die 2.Seite leer sein sollte.
d) Am besten senden Sie den Antrag direkt nach Auswahl der Nummern ab, damit Ihre Wunschrufnummer auch wirklich noch verfügbar ist. - Nach der Zuteilung werden 25 Euro (Stand 2014) Antragsgebühr bei der Bundesnetzagentur fällig.
- Lassen Sie Ihre 0900-Nummer bei einem Provider Ihrer Wahl nach Ihren Wünschen einrichten. Er wird Sie sicherlich genau beraten, welche Varianten für Sie sinnvoll sind.
- Nach ca. 7-10 Tagen ist die Nummer auch bei den Netzbetreibern und Mobilfunkanbietern durchgeschaltet.
- Für Mehrwertnummern (Premium Rate Nummern) existieren Verhaltensregeln, die im „Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien„ zusammengefasst sind. Lesen Sie insbesondere die Bereiche für 0900 und Werbung genau durch, um spätere Abmahnungen zu vermeiden.
- Überlegen Sie sich ob Ihr Angebot nicht auch durch 0900-Nummern aus Österreich und der Schweiz oder einer 22369-Nummer für Anrufer aus dem Mobilnetz erweitern möchten, um Ihre Zielgruppe deutlich zu vergrößern. Außerdem bieten diese Nummern ein weiteres Stück Sicherheit, da deren Auszahlungen bei uns grundsätzlich garantiert und sehr hoch sind. Auslandsnummern und mobile Kurzwahlnummern erhalten Sie ausgesprochen günstig direkt bei uns.
Tipps zum Ausfüllen des Antrags für eine deutsche 0900:
- Am besten online bzw maschinell ausfüllen, ansonsten sauber und deutlich schreiben.
- Punkt 1-8 sind zwingend auszufüllen. Bei Ihrem ersten Antrag können Sie das Feld für die Kundennummer frei lassen.
- Geben Sie eine vollständige, ladungsfägige Adresse an (kein Postfach), sowie ggf. Firmensitz und Rechtsform.
- Punkt 9: Kennziffer (= Inhaltekennung) das ist die 1. Zahl nach der 0900 (s.o.).
- Nutzen Sie die Möglichkeit Ersatznummern anzugeben, damit Ihr Antrag nicht abgelehnt wird, falls Ihre Wunschnummer bis zum Antragseingang schon vergeben ist.
- Punkt 13: „wirksam ab“: Datum der Antragstellung oder freilassen, wenn kein besonderes Datum gewünscht.
- Als Firma füllen Sie bitte auch die 2.Seite aus.
- Wenn der Firmensitz im Ausland liegt, müssen Sie einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland mit zustellfähiger Adresse für Ihre Post angeben (kein Postfach!).
Handelt es sich beim Empfangsbevollmächtigen um eine Firma, so sollte auch eine natürliche Person als gesetzlicher Vertreter angegeben werden.
Bei Firmensitz im Ausland ist der Empfangsbevollmächtigte auch gleich Rechnungsbevollmächtigter, wenn nichts anderes angegeben wird. - Anlagen: bitte geben Sie an wieviele Seiten Sie zusätzlich zum Antrag mitschicken
- Unterschrift nicht vergessen!