Neue Rechte für Schweizer Handynutzer
Es darf nur ein Preis in Rechnung gestellt werden, der vorher auch bekannt gegeben wurde. – Eigentlich selbstverständlich könnte man meinen, aber weit gefehlt. Erst indem der Schweizer Gesetzgeber diese Forderung für alle Mehrwertnummern rechtlich in den verschiedenen Verordnungen verankert hat, wird dem Schweizer Handynutzer nun zum 1.Juli 2015 eine ganz neue und bisher unbekannte Transparenz beschert. […]